Aufstellung des Bebauungsplanes
„Solarpark Krummenau“

Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Absatz 1 BauGB sowie Veröffentlichung im Internet
 

Beteiligungszeitraum
: 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung kann in der Zeit

vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Krummenau „Solarpark Krummenau“ angesehen und heruntergeladen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Er kann darüber hinaus während der Dienstzeiten

(Montag, Mittwoch, Freitag                 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                                           von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag                                       von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.