Die ältesten Spuren
von Krummenau

Erste Erwähnung

Aus dem Dunkel der frühen Geschichte taucht am 20. November 1086 erstmals der Name Krummenau auf. Eine Handschrift vom Ende des 18. Jahrhunderts aufbewahrt im Archiv des Museums Wasserburg Anholt der Fürsten Salm-Salm im fernen Isselburg-Anholt in Westfalen ist der einzige Beleg. Sie berichtet, daß an diesem Tag der Mainzer Erzbischof Wezilo zu seinem Anniversarium »auf Veranlassung der Grafen Emicho, Berthold und Eberhard und anderen Getreuen und Ministerialen« der Kirche St. Christophorus von Ravengiersburg ein Hofgut im Dorf Lindenschied und drei »mansos in Runa und Crummenauwe in pago Nachgowe« (drei Hufen in Rhaunen und Crummenau in der Grafschaft des Nahegaues) geschenkt haben soll. Dazu gehörten »alle Gebäude, Flächen, Höhrige, Äcker, Wiesen, Wälder.«

Üblicherweise waren solche frommen Schenkungen mit Auflagen verbunden. Für diese sollte dem Seelenheil des Stifters zuliebe jeden Freitag eine Messe gelesen und nach seinem Tod eine Seelenmesse gesungen werden.

Unklar ist, ob diese Schrift eine authentische Wiedergabe einer Schenkungsurkunde darstellt. Es bestehen Vermutungen, es könnte eine Fälschung des Schreibers J. G. F. Schott sein. Eventuell hat Schott lediglich eine Archivalnotiz zu einer Urkunde ausgebaut, um diese gewinnbringend zu verkaufen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist Krummenau älter als 900 Jahre.

Von der Römerzeit zum Mittelalter

Die Römer hatten sich auch in dem zu Obergermanien gehörenden Hunsrück nie sicher fühlen können. Ab Mitte des vierten Jahrhunderts setzten verstärkt Germaneneinfälle ein. Bevor die Franken um 475 das Land an der Mosel und auf dem Hunsrück unter Zerstörungen in Besitz nahmen, verließen die römischen Kolonistenfamilien die Gegend und zogen sich mit den römischen Truppen zurück. Nur die Hochfläche des Hunsrück blieb weitgehend unberührt. Ein neuer Besiedlungsprozeß begann mit Einzelhöfen, Rodungen, Ortsgründungen, Gebietseinteilungen in Gaue.

Das ganze Mittelalter hindurch bildeten die alte Römerstraße und ein »graues Kreuz« an der Kreuzung dieser Straße mit dem Pfad von Krummenau nach Hirschfeld wichtige Markierungspunkte für die Grenze des Hoheitsbezirks, zu dem Krummenau gehörte. »Aus dem kroen Kruytz in die Steynstraß immer dann die Steynstraß hin,« lautete eine von vielen Grenzbeschreibungen von 1509. Und in einem Weistum von 1508: »Aufs dem Geräusch in die Idarbach, auf der Idarbach in Bintzwieß, aufs Bintzwißen in den kroen Stein, aufs dem kroen Stein wider in das kroe Kreütz.« Noch 1711 wurde ein Kreuz an der Römerstraße in einer Landkarte angegeben, obwohl schon Protokolle von 1461, 1469 und 1504 vermerkten, daß es längst nicht mehr vorhanden war. Stattdessen bildete ein »grauer Stein« bei der jetzigen Hockenmühle eine Markierung.

Krummenau Wappen – Bedeutung

Das Krummenauer Gemeindewappen ist ein durch einen blauen Balken geteiltes Schild, oben in Gold ein rotes Fabeltier mit einem Wolfskopf und weit geöffneten Schwingen, belegt mit einem Wolfshaken, unten in Silber ein schwarzer Rost.

Die obere Schildhälfte verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Wild- und Rheingrafschaft und zeigt das Gerichtssiegel des wild- und rheingräflichen Hochgerichts Rhaunen.

Die untere Schildhälfte zeigt die Attribute des Heiligen Laurentius, dem die ehemalige Kapelle geweiht wurde.

Der blaue Balken symbolisiert den durch den Ort fließenden Bach.

Krummenaus Zugehörigkeit

Krummenau gehörte innerhalb der bezeichneten Grenzen zum Hochgerichtsbezirk Rhaunen. Darin hatten die Wildgrafen von Schmidtburg, später diejenigen von Dhaun als Hochgerichtsherren, den »Blutbann zu richten über Hals und Halsbein, über Dieb und Diebin.«

Am 29. September 1399 verlehnten Johann und Friedrich, Wildgrafen zu Dhaun, Gericht und Leute zu Crummenau dem Pfalzgrafen Ruprecht und erhielten dafür einen Schirmbrief für dieses und andere Dörfer. 1461 und 1469 wurden die Wildgrafen von Dhaun und Kyrburg als Hochgerichtsherren erwähnt, 1493, 1508 und 1558 die von Dhaun. 1633 kam das Hochgericht allein an die zu Rheingrafen gewordenen Dhaun. Ab 1789 gelangten die Hoheitsrechte an die Fürsten von Salm-Salm. Die Bewohner waren den jeweiligen Grundherrschaften »hofhörige Unterthanen«, an welche »Leibbede, Frohnden, Abkauf« zu entrichten waren. Schatzung und Jurisdiktionsstrafen gingen an die Hochgerichtsherren.

Das bedeutete für die Untertanen starke Einschränkungen und große Abgabelasten. 1515 hatte Krummenau folgende Gefälle an das Grafenschloß Dhaun zu leisten: 33 Malter Holz-und Wildhafer und 1 Malter Hafer, sowie zusammen mit anderen Dörfern ein Malter Zinskorn, 31 Malter vier Simmer Beedhafer, 120 Malter Zoll-und Rauchhafer. Und an Geld von einem Krummenauer Erben 15 Albus und 8 Albus von Waldwiesen.

Kunde von einem Kloster

Bis heute hält sich in Krummenau die Überlieferung von einem Kloster. Bis zur Einführung der Reformation 1555 soll ein Kloster »St. Laurentius« beliebter Wallfahrtsort für die ganze Umgebung gewesen sein. Diesen »Heiligen Laurentius« sollen nun die Laufersweiler den Krummenauern gestohlen haben, so daß derselbe sich jetzt in Laufersweiler befindet. Die Dorfkirche aus dem Jahr 1747 soll gegenüber der Stelle, wo das Kloster gestanden haben soll, errichtet worden sein. Laut Überlieferung sollen die mächtigen Eichenbalken der Kirchenempore sowie die Balken des 1977 abgerissenen Wohnhauses Kroll aus diesem Kloster stammen.

Krummenau in der Zeit um 1794

Französische Zeit (1794-1814)

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts begann in Europa die Umgestaltung der überholten Feudalordnung zur bürgerlichen Gesellschaft. Die Ereignisse der Französischen Revolution (1789) beschleunigten diese Entwicklung, vor allem in den linksrheinischen Gebieten.

Unmittelbar betroffen wurde der Hunsrück von den Auswirkungen der Revolution durch die Revolutionskriege zwischen Frankreich und dem feudalen Europa. Zahlreiche Durchmärsche von französischen, preußischen und österreichischen Truppen brachten der Bevölkerung hohe Belastungen durch Abgaben und Einquartierungen. Diese waren umso größer, je schlechter die Truppen ausgestattet waren. Vor allem den Franzosen fehlte es an Nahrung und Kleidung, manche von ihnen waren barfuß.

Der Winter 1794/95 muß für die Bevölkerung und auch für die französischen Soldaten, von denen viele krank waren, besonders hart gewesen sein. Die Franzosen gingen lange nicht in Winterquartiere, sondern zogen, wenn in einer Gegend nichts mehr zu holen war, in die nächste. Laut Bericht des Lehrers Korb kamen auch ins abgelegene Krummenau Franzosen und plünderten im Dorf. Die Krummenauer mußten Fourage liefern und Soldaten fahren.

Mit der Besetzung des Hunsrücks 1794 durch die französische Armee begann die 20jährige französische Herrschaft. Die Feudalordnung wurde allmählich beseitigt. Die Privilegien des Adels und der hohen Geistlichkeit wurden aufgehoben. Sie verloren ihre grundherrlichen Rechte: Gerichtsbarkeit, Polizeigewalt, Jagdrechte, Zehnten und Fronden. Ihr Eigentum wurde beschlagnahmt. Güter, Wälder und Bergwerke übernahm die französische Verwaltung. Die Leibeigenschaft, sofern sie noch bestanden hatte, wurde abgeschafft. Zur Enttäuschung der Bevölkerung vollzog sich die Aufhebung der zahlreichen Abgaben nur Schritt für Schritt bis 1798.

1798 wurde das linke Rheinufer in Departements, Arrondissements, Kantone und Mairien eingeteilt. Krummenau gehörte zum Saar-Departement, Arrondissement Birkenfeld, Kanton Rhaunen und Mairie Rhaunen.

Nach dem Frieden von Luneville 1801 wurde das linke Rheinufer Frankreich offiziell zugesprochen. Alle französischen Gesetze traten nun in Kraft. Mit der Einführung des Code Civil (1804) festigten sich im linksrheinischen Gebiet die bürgerlichen Verhältnisse. Es war die Grundlage zur Sicherung des Privateigentums und verkündete die Gleichheit aller vor dem Gesetz.

Die Befreiung von dem feudalen System nahm weite Teile der Bevölkerung für Frankreich ein. Aus den Hunsrückern Franzosen zu machen, gelang jedoch nicht. Die Einführung der französischen Sprache, des neuen Kalenders, die patriotischen Feste usw. waren von oben erzwungen und erhielten nicht die Chance einer allmählichen Entwicklung in Übereinstimmung mit den gewachsenen Strukturen im Hunsrück. Was die Bevölkerung gegen Fankreich einnahm, waren die zahlreichen Einberufungen für die napoleonische Armee. Es gab viele Versuche diesen Zugriffen zu entgehen, von denen nur wenige zum Erfolge führten.

Quelle: regionalgeschichten.net